FAQ - Häufig gestellte Fragen

Bildungsticket

Den Antrag finden Sie hier:  formular_bildungsticket.pdf

Senden Sie diesen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen ABO-Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an abo@nordsachsen-mobil.de.

Nach Eingang der Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag so schnell wie möglich.

Nach erfolgreicher Bearbeitung erhaltet Ihr eure UmweltCard – und seid damit flexibel mit Zug, S-Bahn, Tram und Bus unterwegs.

Das BildungsTicket kann nutzen:

  • jeder Schüler (allgemeinbildende Schulen, berufsbildende Schulen (außer duale Ausbildungen)) und wenn sich die Schule im Landkreis Nordsachsen befindet.
  • Freiwilligendienstleistende nach dem Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst mit einer Einsatzstelle in Nordsachsen

Das Bildungsticket gilt generell im kompletten sächsischen MDV-Gebiet. Sollten Sie in einem anderen Bundesland wohnen und im Landkreis Nordsachsen zur Schule gehen beraten wir sie gern telefonisch unter 03435 90600

Das BildungsTicket kostet monatlich 15 Euro und wird gemäß der Vetragsbedinungen per Sepa-Lastschriftverfahren eingezogen.

Den Antrag kann jede volljährige Person für einen Schüler stellen. Der Abo-Nutzer ist der Schüler, der Vertragsinhaber der jeweilige angegebene Erziehungsberechtigte. Bitte beachten Sie, dass beim Abo-Antrag die Unterschrift vom Sorgeberechtigten und vom Kontoinhaber erfolgen muss.

Der Abo-Antrag inkl. Schulbescheinigung muss bis zum 10. des Vormonats beim jeweiligen Verkehrsunternehmen vorliegen, um das Ticket zum 1. des Folgemonats starten lassen zu können.
Beispiel: Wenn das Abo zum 1. August starten soll, muss der Abo-Antrag bis 10. Juli beim jeweiligen Verkehrsunternehmen vorliegen.

Nein, nur bei einem Schulwechsel ist ein Änderungsmitteilung in schriftlicher Form an abo@nordsachsen-mobil.de zu senden. Alle Schüler müssen ab dem zweiten Jahr der Nutzung jährlich bis spätestens 10. September eine neue Schulbescheinigung (siehe Frage 7) oder die Kopie des für das neue Schuljahr gestempelten Schülerausweises (Vorder- und Rückseite) einreichen.

  • Kopie Schülerausweis (Vorder- und Rückseite) mit Stempel des aktuellen Schuljahres oder Schülerausweis in Scheckkartenformat mit aktueller Gültigkeit gemäß Aufdruck oder Bescheinigung der Bildungseinrichtung (zwingend für Schüler einer Berufsschule).
  • Für Schulwechsler – Aufnahmebestätigung der Schule – bitte Anfang des Schuljahres einen aktuell gültigen Schülerausweis nachreichen (als PDF)
  • Freiwilligendienstleistende: Vertrag über den Freiwilligendienst


Achtung! Schüler einer Berufsschule (rein schulische Ausbildung, berufliches Gymnasium, BVJ, BGJ, BFS, FOS) müssen das Formular „Bescheinigung zum Erwerb eines BildungsTickets“ vorlegen. Hier ist der Schülerausweis als Nachweis NICHT zulässig, da daran nicht ersichtlich ist, ob es sich tatsächlich um eine rein schulische Ausbildung handelt.

Nein! Das BildungsTicket wird auf die bestehende Karte bei der nächsten Kontrolle automatisch übertragen.
Dies kann einige Sekunden dauern. Bitte daher unbedingt und immer die Chipkarte so lange auf dem Bordrechner im Bus liegen lassen, bis es als gültig angezeigt wird (grünes Lämpchen).
Wenn die Karte zu zeitig vom Bordrechner gezogen wird, kann es vorkommen, dass die Karte aufgrund der abgebrochenen Aktualisierung gesperrt wird. Eine Aufhebung der Sperrung ist nur im Servicecenter möglich. 

  • Chipkarte (UmweltCard Gold)
  • Gültiger Schülerausweis oder Kundenkarte

Auf der UmweltCard Gold ist nur hinterlegt ob das Ticket gültig ist (bezahlt) und da es nicht übertragbar ist der jeweilige Anfangsbuchstabe vom Vor- und Nachnamen sowie das Geburtsdatum..
Anhand des Schülerausweises oder Kundenkarte kann der Kontrolleur oder Busfahrer erkennen, ob es sich tatsächlich um den BildungsTicket-Inhaber handelt.

Wenn man ein oben gennantes Dokument nicht vorzeigen kann wird zunächst neben einem Einzelfahrschein ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (60,00 Euro) erhoben.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Woche das Ticket beim Verkehrsunternehmen, von dem das Erhöhte Beförderungsentgelt erhoben wurde, vorzulegen.
Die Kontaktdaten sind auf dem Beleg ersichtlich.
 

Bitte teilen Sie uns dies in schriftlicher Form per E-Mail an abo@nordsachsen-mobil.de mit.

Nein. Bitte teilen Sie uns die Information in schriftlicher Form per E-Mail an abo@nordsachsen-mobil.de mit.

Wie sind die Kündigungsregelungen?

Es bestehen folgende Möglichkeiten der Kündigung:

  • außerordentliche Kündigung – während der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten nur bei nachweislichem Schulortwechsel bzw. einem Wegzug aus dem MDV-Gebiet
  • ordentliche Kündigung – nach der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten monatlich kündbar zum letzten Tag eines Kalendermonats


Die Kündigung des Abos ist bis zum Ende eines jeden Monats (nach Ablauf der Mindestlaufzeit) möglich. Sie muss in Textform erfolgen und bis zum Monatsletzten beim zuständigen Verkehrsunternehmen vorliegen.

Die Chipkarte muss zurückgegeben werden. Die Abforderung der Karte erfolgt mit der Kündigungsbestätigung des Verkehrsunternehmens.

Ja, auch dann kann das BildungsTicket beantragt werden. Es muss keine Mindestentfernung zwischen Wohn- und Schulort nachgewiesen werden.

Wenn der Abo-Antrag zum Erwerb eines BildungsTickets verspätet eingereicht wird, kann nicht sichergestellt werden, dass das Ticket pünktlich zum Schuljahresbeginn vorliegt.
Die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrausweis ist ausgeschlossen. Es sind dann entsprechend Einzelfahrausweise oder Zeitkarten zum Azubitarif zu erwerben

Ersatz erfolgt gegen Entgelt durch die Nordsachsen Mobil GmbH. Diese kann telefonisch oder schriftlich beantragt werden.

  • Die Chipkarte wird gegen eine Gebühr von 15 Euro neu ausgestellt.

Ja das Bildunsgticket gilt auch bei unserem vollflexiblem Rufbusangebot FLEXA.

Zunächst wird neben einem Einzelfahrschein ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (60,00 Euro) erhoben.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Woche das Ticket beim Verkehrsunternehmen, von dem das Erhöhte Beförderungsentgelt erhoben wurde, vorzulegen.
Die Kontaktdaten sind auf dem Beleg ersichtlich.